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Hinweis. Die nachfolgenden Informationen habe ich durch eine Anfrage beim Zoll erhalten. Geklärt werden sollte, ob und wieviel Steuer bei der Einfuhr von Sende- und Empfangsanlagen bezahlt werden müssen. Die Information bzw. der Inhalt dieser Seite darf nicht ohne Zustimmung des Webmasters dieser Homepage auf andere Seiten/Homepages im WWW verlinkt werden. Des weiteren ist das kopieren dieser Seite bzw. Textinhalte nur mit Rücksprache des Webmasters dieser Homepage gestattet.
18.04.2004 - Email an das Hauptzollamt Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass ich mit meiner Anfrage bei Ihnen an der richtigen Stelle bin. Durch den günstigen Dollarkurs ist der Erwerb von Sende- und Empfangsanlagen aus den USA für den Amateurfunk in Deutschland interessanter geworden. Nun gibt es in den Amateurfunkkreisen verschiedene Auffassungen, die bis zu einer Zollfreien Einfuhr reichen. Gibt es eine Information über Einfuhrbestimmungen für Amateurfunkgeräte? Welche Kosten kommen auf den hier in Deutschland wohnhaften Empfänger der Sendung zu? Das sind meine ersten zwei Fragen. Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus. Mit freundlichen Grüßen Andreas Uhlig
19.04.2004 - Antwort des Hauptzollamt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Uhlig, Ihre E-Mail wurde von der Zentralstelle Verbrauchsteuer-Auskunftsersuchen an mich weitergeleitet. Aufgrund Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende unverbindliche Auskunft erteilen. Zollrechtliche Einfuhrbeschränkungen gibt es bei der Einfuhr von Amateurfunkgeräten nicht. Abgabenfrei sind Sendungen nur bis zu einem Warenwert von 22 Euro. Ab dieser Schwelle fallen Einfuhrabgaben an. In jedem Fall werden die 16 % Umsatzsteuer auf den Warenwert einschließlich Transportkosten erhoben. Die Höhe des Zolls ist je nach Einfuhrware unterschiedlich und abhängig von einer "Warennummer". Die Warennummer für Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprechverkehr lautet 8525 2099 000. Der Zollsatz für diese Warennummer ist null. Bei der Einfuhr aus USA fällt also ausschließlich die Umsatzsteuer an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Wertz Hauptzollamt Stuttgart Hackstraße 83 70190 Stuttgart
Zusammenfassung von DL2AU
Generell müssen 16% Umsatzsteuer von Warenwert, genauer gesagt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), inklusive Transportkosten bezahlt werden. Beispiel: Gerätepreis 1.000,00 EURO + Transport 50,00 EURO = 1.050,00 EURO. Davon 16% = 168,00 EURO. Weitere Kosten, wie der Zoll, werden nicht erhoben.
Die Probe aufs Exempel
Von einem schweizer Funkamateur, der in einer Funkbörse eine Verkaufsanzeige für einen Kenwood TS50 aufgab, bekam ich nach Bezahlung des Kaufpreises das Gerät zugesandt. Das Paket ging an das für meine Empfängeradresse zuständige Zollamt. Von dort erhielt ich briefliche Nachricht, dass ein Paket für mich 7 Tage lagernd da sei. Zur Abholung des Gerätes werden folgende Unterlagen benötigt:
- Alle Unterlagen die das Zollamt zugesandt hatte.
- Kaufbeleg oder Kopie des Kontoauszuges das die Überweisung bestätigt.
- Eventuelle Email´s ausgedruckt die den Kauf bestätigen.
- Bankbeleg über die Auslandsüberweisung.
- Warennummer (siehe oben).
Da ich den Zollbeamten gleich die Warennummer mitteilen konnten, und ich alle Unterlagen dabei hatte, war man sehr zuvorkommend. Vor Ort muss dann eine Zollerklärung ausgefüllt werden, aber da wurde mir nur gesagt, machen sie hier ein Kreuz und da ein Kreuz. Ausgefüllt wird mindestens:
- Absenderadresse
- Empfängeradresse
- Inhalt des Paketes
- Ob der Empfänger vorsteuerabzugsfähig ist (Gilt nur für Gewerbetreibende)
- Warennummer
- Kaufpreis inkl. Versandkosten
- Datum
- Unterschrift des Empfängers
- noch ein paar andere Angaben die allesamt unproblematisch sind.
Danach geht es zum bezahlen der EUSt. Diese setzt sich wie beschrieben aus der Gesamtsumme Kaufpreis + Versandkosten zusammen. Beleg unbedingt mitnehmen und gut aufbewahren. So, das war es, dann konnte es mit dem Kenwood unterm Arm nach Hause gehen.
Nachtrag am 10.04.2006
Unter der angegebenen Warennummer konnte ich zwei Filter nicht einführen. Für die Einbaufilter galt die Warennummer 8525 2088 900. Unter dieser Nummer war dann die Einfuhr möglich.
Nachtrag am 01.01.2007
Mit Datum vom 1. Januar 2007 wurde die Mehrwertsteuer auf 19% erhöht. Dementsprechend erhöhte sich auch die Einfuhrumsatzsteuer auf 19%.
Warennummern auch Codenummern genannt
Die Warennummern für die Ausfuhr sind 8stellig. Für die Einfuhr in DL ist die Warennummer 11stellig ist. Die 11stellige Warennummer wird in drei Blöcke zu je vier vier drei Zahlen angegeben.
- 8525 2099 000 = Sende- und Empfangsgeräte für den Funksprechverkehr.
- 8525 2088 900 = Einbaufilter für ein Sende- und Empfangsgerät für den Funksprechverkehr.
- 8529 9040 000 = Externes Bandfilter für Sende- und Empfangsgerät für den Funksprechverkehr.
Unter diesen Warennummern habe ich Waren eingeführt. Eine Garantie, ob es sich hierbei auch jeweils um die richtigen Warennummern handelt übernehme ich nicht. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Zollbehörden, die damals die Warennummern angegeben haben schon wissen was sie schreiben. Die Nummern können sich auch inzwischen geändert haben. Um genau feststellen zu können welche Warennummern gelten gibt es TARIC (Der integrierte gemeinschaftliche Zolltarif) eine Datenbank. Diese kann unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE abgerufen werden. Zum Test einmal die “85” eingeben und auf “Blättern” gehen.
Nachtrag am 14.01.2008
Warennummern ändern sich. So habe ich einen Kurzwellentransceiver an diesem Datum unter der Warennummer 8525 6000 000 eingeführt. Also vorab den Zoll kontaktieren damit man die aktuelle Warennummer erhält.
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